Regelungen zum Training beim Lauffeuer Chiemgau
während der Corana Krise (ab 19.5.2020)

1. Den jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben ist ausnahmslos Folge zu leisten. Es ist zwingend, sich laufend über den aktuellen Stand der Gesetze, Verordnungen und Erlässe zu informieren.
2. Die Anzahl der gleichzeitig trainierenden Personen wird über die Xoyondo Umfrage festgelegt. Es dürfen maximal vier Personen gleichzeitig (zuzüglich einem Trainer), ausschließlich unter Aufsicht des Trainers, auf dem Gelände tätig sein.
3. Geschlossen bleiben Toiletten, Garderoben und Duschen.
4. Personen, die zur Risikogruppe (z.B. Vorerkrankungen wie Diabetes oder Immunsuppression) zählen, ist der Zugang zu Sportstätten bis auf weiteres untersagt.
5. Bei Symptomen oder Unwohlsein mit Verdacht auf COVID-19darf die Sportstätte auf keinen Fall betreten werden. Eine Trainingsteilnahme ist somit ausgeschlossen.
6. Tempoläufe sind nur einzeln und ausschließlich auf Bahn 1 durchzuführen. Zum Überholen darf nur die übernächste Bahn 3 benutzt werden.
7. Die Sportstätte ist unmittelbar nach dem Training wieder zu verlassen.
8. Nur wenn sich alle Beteiligten an die Verordnungen und Richtlinien halten, ist ein den Umständen entsprechend sicherer und eingeschränkter Trainingsbetrieb gewährleistet.
Wer sich bei Xoyondo zum Training von Lauffeuer Chiemgau anmeldet, der/die verpflichtet sich diese Regeln zu akzeptieren und einzuhalten.

Erarbeitet vom Vorstand Lauffeuer Chiemgau und den Trainern
Stephan Danhauser 1. Vorsitzender